Wir freuen uns, dass Sie die heimische Natur erleben, genießen und entdecken wollen. Damit wir uns noch lange an ihr erfreuen können, sollten wir sie rücksichtsvoll behandeln.
Damit ist zum einem die Rücksichtnahme auf Tiere und Pflanzen gemeint – besonders während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Tiere zwischen März und Juli. Zum anderen aber auch ein gutes, rücksichtsvolles Miteinander von allen, die die Natur für die verschiedensten Aktivitäten nutzen: zum Rad- oder Mountainbike fahren, spazieren gehen, reiten, joggen, Nordic Walking, den Hund Gassi führen, mit den Kindern spielen, angeln, Geocaching und vieles mehr.
In den Naturschutzgebieten gelten darüber hinaus besondere Vorgaben. Schließlich sind sie dazu da, um seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume streng zu schützen. Meist weisen Informationstafeln darauf hin. Aber generell gilt in allen Naturschutzgebieten:
1. Keine Abfälle in der Natur zurücklassen
Alles was Sie mitbringen, sollten Sie auch wieder mit nach Hause nehmen. Müll verunreinigt den Boden sowie die Landschaft und stellt für Tiere und Pflanzen eine Gefahr dar.
Eine Zigarettenkippe braucht z.B. 10 Jahre bis sie verrottet. Bis dahin werden bis zu 4000 Chemikalien, die darin enthalten sind an das Grundwasser und die Natur abgegeben.
Ein achtlos weggeworfenes Papiertaschentuch liegt bis zu fünf Jahren in der Natur, bis es zersetzt ist. In dieser Zeit gelangen auch verschieden Stoffe in den Boden, die diesen und auch die Pflanzen im Umfeld entsprechend beeinträchtigen und schädigen. Wie lange teilweise Müll braucht, um zu verrotten, sehen Sie hier.
2. Campen bzw. Übernachten, Picknicken, Baden, Boot fahren oder Angeln nicht gestattet
Denken Sie daran, Sie befinden sich im Wohnzimmer der Tiere und Pflanzen. In einem Naturschutzgebiet darf ohne besondere Erlaubnis nicht in der Natur übernachtet werden – ob mit oder ohne Zelt oder gar im Wohnmobil. Sie schädigen oder zerstören so Lebensräume und stören die Ruhe der Tiere. Ebenfalls ist das Baden, Boot fahren oder Angeln in den Gewässern der Schutzgebiete in der Regel verboten, damit sich die Natur dort ungestört entwickeln kann.
3. Hunde an die Leine
Gerade in der Brut- und Setzzeit sollten Hunde an der Leine geführt werden, um junge Wildtiere wie Rehkitze, junge Hasen oder Bodenbrüter, aber auch trächtige Tiere nicht zu stören und auch die Elterntiere nicht in der Aufzucht zusätzlich unter Stress zu setzen. Generell dürfen Hunde die Wege nicht verlassen und müssen jederzeit verlässlich abrufbar sein.
4. Kein Feuer
Gerade in den trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten ist die Gefahr eines Brandes sehr hoch und kann ein ganzes Gebiet vernichten. Daher keine glimmenden Gegenstände in die Natur werfen. Feuer jeglicher Art sind ohne besondere Erlaubnis zu jeder Zeit verboten bzw. dürfen nur an entsprechenden Einrichtungen (Grillhütte etc.) angezündet werden.
5. Auf den offiziellen Wegen bleiben
Wer abseits der offiziellen Wege geht oder gar mit dem Mountainbike querfeldein fährt, gefährdet, stört und zerstört Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume.
6. Motorfahrzeuge müssen draußen bleiben
Selbst wenn keine Schranke oder Schild darauf hinweist: Das unbefugte Befahren von Wegen oder außerhalb offizieller Wege in Schutzgebieten ist nicht gestattet. Parken Sie nur auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen.
7. Finger weg von Tieren
Keine Tiere fangen, mutwillig beunruhigen oder gar töten. Scheinbar verlassene Jungtiere nicht anfassen oder mitnehmen – die Mutter ist meist in der Nähe. Auch Brutgelege dürfen nicht gestört werden. Streifen Sie daher nicht quer durch die Natur, besonders in der Brut- und Setzzeit, sondern bleiben Sie auf den Wegen.
8. Finger weg von Pflanzen
Schon ein kleiner Ritz in die Rinde oder das Abknicken von Ästen schädigen das Wachstum eines Baumes. Besonders in Schutzgebieten befinden sich wertvolle, seltene, gefährdete und oder besonders geschützte Pflanzen, für die das Schutzgebiet eingerichtet wurde. Diese sind nicht immer einfach zu erkennen. Deshalb verzichten Sie hier auf das Pflücken. Das Ausgraben von Pflanzen, auch einzelnen, kann ganze Bestände vernichten und ist verboten. Zulässiges Sammeln von Früchten und Beeren ist in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen gesondert geregelt.
9. Keine Bauten errichten
Dazu gehören neben Hütten auch das Anlegen von Strecken oder Hindernissen für Mountainbikes oder ähnliches.
10. Keine Drohnen und Multicopter
Das Starten, Landen oder Überfliegen in bzw. von Schutzgebieten mit sog. Drohnen ist nicht gestattet. Sie können Tiere damit extrem beunruhigen und bei Vögeln sogar zur Aufgabe der Brut führen. Gönnen sie den Tieren ihren ungestörten Rückzugsraum in den geschützten Gebieten. Denn dafür ist er da.
Wenn Sie es genauer wissen wollen, finden Sie hier die einzelnen Gesetze zum Nachschauen: